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Kinderschutz Schweiz

Gewaltfreie Erziehung ist seit dem 1. Juli gesetzlich verankert
Seit dem 1. Juli 2026 ist das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert. Damit wird ausdrücklich festgehalten, dass Kinder ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen entwürdigender Gewalt erzogen werden sollen.


Für Dich als Spielgruppenleitung ist diese Entwicklung besonders relevant: Du begleitest Kinder und Familien in einer wichtigen Lebensphase und kannst dazu beitragen, Eltern zu informieren, zu sensibilisieren und bei Bedarf auf Unterstützungsangebote hinzuweisen.

Kinderschutz Schweiz stellt dazu ein umfassendes «Dossier gewaltfreie Erziehung» für Eltern und Fachpersonen zur Verfügung. Darin findest Du verständliche Informationen, Antworten auf häufige Fragen und weiterführende Angebote.

Kinder-4

Neues zu Kinder-4 vom Kanton ZH Bildungsdirektion/ Bildungsplanung

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